Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
Vertragsparteien:
Vermieter: Just Rent – All for Partys & Events Dominic Jonovic, Kiefernweg 1, 46499 Hamminkeln vertreten durch Dominic Jonovic (nachfolgend Vermieter genannt)
Mietnehmer: Natürliche Person der Bestellung oder Rechnungsempfänger (nachfolgend Mieter/Verbraucher/Kunde genannt)
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Das Zustandekommen eines verbindlichen Mietvertrages:
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Der Mietvertrag kommt zwischen den beiden Vertragsparteien zustande.
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Der Mietvertrag über die Mietobjekte kommt mit der Bestellung durch den Mieter, sowie der endgültigen Prüfung durch den Vermieter und mit der Zusendung der Rechnung samt Mietvertrag und AGB’s per E-Mail zustande. Bei direkter Anfrage durch den Mieter (z.B. per E-Mail, Kleinanzeigen, Whats-App, Telefon, persönlich, etc.) wird die Bestellung durch den Vermieter geprüft, manuell erstellt und anschließend die Auftragsbestätigung (Rechnung mit Zahlungsaufforderung und Mietbedingungen/AGBs) per E-Mail an den Mieter gesendet. Bei kurzfristigen Bestellungen kann der Mietvertrag vor Ort bei Abholung oder Lieferung in doppelter Ausfertigung ausgehändigt und von beiden Parteien unterschrieben. Mündliche Absprachen und Nebenabreden ohne schriftliche Bestätigung sind nicht gültig und in allen Fällen ohne rechtliche Wirkung.
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Angebot, Bestellung, Preise, Versand/Lieferung und Versandkosten, Zahlung und Kaution
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Die Angebote des Vermieters auf den angebotenen Medien, wie Webseite, Kleinanzeigen-Portalen und Social-Media sind freibleibend und stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Mieter (Verbraucher), Ware zu bestellen/mieten. Sie verpflichten den Vermieter nicht zur Ausführung. Ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages wird durch den Mieter abgegeben, indem er die Bestellung des gewünschten Mietobjekts auf der Webseite tätigt oder indem er den Vermieter schriftlich oder auch mündlich dazu auffordert eine Reservierung auf den gewünschten Mietzeitraum abzuschließen. Nach anschließender Prüfung der Bestellung durch den Vermieter wird dem Mieter die Rechnung mit Zahlungsaufforderung und Mietbedingungen/AGB‘s als Auftragsbestätigung per E-Mail zugesendet, mit welcher der Vermieter das Angebot somit annimmt und bestätigt. Die Bestellung und Reservierung kann nur garantiert werden, wenn der Gesamtrechnungsbetrag inklusive Kaution vollständig vom Mieter noch vor Mietbeginn bezahlt ist. Der Zahlungseingang wird auf dem Mietvertrag dokumentiert, des Weiteren wird die Reservierung für den bestellten Zeitraum nun garantiert.
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Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus.
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Lieferung und Abholung :
Der Ort der Selbstabholung ist der Unternehmenssitz. Eine persönliche Lieferung/Abholung der Mietgegenstände durch den Vermieter ist gegen Aufpreis möglich, es sei denn, dass die Anfahrtskosten im Angebot enthalten sind (s. 6.6). Über eine mögliche Lieferung / Abholung entscheidet jedoch der Vermieter.
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Ein Versand der Mietgegenstände ist nicht möglich.
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Bei allen Mietobjekten sind die Liefer- und Abholkosten in den angegebenen Mietpreisen nicht inkludiert und müssen zusätzlich vom Mieter angefragt werden. Sollte Lieferung / Abholung durch den Mieter ausgewählt worden sein, oder der Mieter hat eine Lieferung-/ Abholung nicht ausdrücklich gewünscht, wird die Bestellung als „Selbstabholung durch den Mieter“ verstanden.
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Der Mieter hat die Möglichkeit der Zahlung per Banküberweisung (Vorkasse) oder über Paypal. Bei Paypal gibt es auch zusätzlich die Möglichkeit der Zahlung über Kreditkarte & Giropay (Banküberweisung). Bei einer Zahlung über Paypal kommen 3% Gebühren auf den Gesamtbetrag (inkl. Kaution) hinzu. Eine Barzahlung bei Selbstabholung, sowie bei einer persönlichen Anlieferung durch den Vermieter ist bei kurzfristigen Bestellungen und nur durch vorherige Absprache mit dem Vermieter möglich (dies entscheidet jedoch der Vermieter). Barzahlung an Einschulungswochenenden ist jedoch ausgeschlossen, es sei denn der Vermieter ist damit
einverstanden. Die vereinbarte Kaution wird bei Zahlung der Gesamtrechnung hinterlegt.
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Hat der Mieter die Zahlung per Vorkasse oder Paypal gewählt, so verpflichtet er sich, den Kaufpreis inkl. Kaution unverzüglich nach Vertragsabschluss (mit Zusendung der Rechnung samt Mietbedingungen/AGBS‘s per E-Mail) an den Vermieter zu zahlen. Eine getrennte Zahlung des Mietpreises per Vorkasse oder Paypal, und der Kaution in bar, oder umgekehrt ist nach Absprache mit dem Vermieter möglich. Ist die Zahlung unvollständig oder wurde die Kaution nicht gezahlt, kann die Bestellung nicht garantiert werden. Erst nach vollständiger Zahlung des Gesamtrechnungsbetrages inklusive Kaution ist die Bestellung garantiert. Sollte vom Mieter die Kaution trotz Aufforderung des Vermieters nicht gezahlt werden, kann der Vermieter die Bestellung stornieren. Es fallen ggf. Stornokosten an (s. 3.3).
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Die Kaution wird separat bei der Bestellung zum Gesamtpreis hinzugerechnet und ist auf der Rechnung mit aufgelistet. Die Kaution wird nach erfolgreicher Rückgabe der Mietsache innerhalb von 7 Werktagen auf gleichem Wege retourniert, wie diese gestellt wurde, sofern bei der Kontrolle der Mietobjekte durch den Vermieter keine Schäden, Verschmutzung, Nässe, sonstige Mängel, etc. festgestellt wurden (siehe 4.5).
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Kündigung, Stornierungen und Mietdauer des Mietvertrages:
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Die Mietdauer richtet sich nach dem, in der Bestellung ausgewählten Zeitraum, inklusiv der Liefer- und Abholzeiten und ist somit befristet.
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Bei befristet abgeschlossenen Mietverträgen ist für beide Vertragsparteien die vereinbarte Mietdauer verbindlich und kann nur im gegenseitigen Einvernehmen verkürzt oder verlängert werden.
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Eine Kündigung bzw. Stornierung des Mietvertrages ist möglich und muss schriftlich per E-Mail oder per Einschreiben erfolgen, jedoch entstehen bei einer Stornierung folgende Kosten für den Mieter:
0-7 Tage vor Mietbeginn: 100% des Gesamtpreises ohne Kaution.
8-14 Tage vor Mietbeginn: 50% des Gesamtpreises ohne Kaution.
Ab 15 Tagen vor Mietbeginn kostenlos Stornierung möglich.
Der Widerruf ist zu richten an Just Rent – All for Partys & Events Dominic Jonovic, Kiefernweg 1, 46499 Hamminkeln ; E-Mail: justrent@jonovic.de
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Umbuchung: Der Mieter hat auch die Möglichkeit die Bestellung auf ein anderes Datum umzubuchen, sofern dies möglich ist (z.B. wegen Verfügbarkeit, etc.) 15 Tage vor Mietbeginn ist die Umbuchung kostenlos. Ab 14 Tage vor Mietbeginn orientieren sich die Umbuchungskosten nach den oben stehenden Stornierungskosten (3.3), können jedoch auch nach Ermessen und Prüfung des Vermieters ggf. geringer oder auch gar nicht anfallen.
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Zahlt der Mieter den vereinbarten Gesamtpreis (inklusive Kaution) gar nicht, teilweise oder nicht fristgerecht, sodass z.B. die Mietobjekte nicht pünktlich an der Belieferungsadresse geliefert werden können, so kann der Vermieter dem Mieter fristlos kündigen. Der Mieter verpflichtet sich dann zur Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises anhand der in 3.3 aufgelisteten Stornierungskosten, auch dann, wenn keine Lieferung zustande kam, da das Verschulden beim Mieter liegt.
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Anlieferungen, Abholung, Mietzeiten
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Die Mietobjekte können, je nachdem was zwischen dem Mieter und dem Vermieter vereinbart wurde, zum Kunden geliefert werden oder können beim Vermieter abgeholt werden. Der Vermieter verpflichtet sich bei einer Anlieferung durch den Vermieter diesen ggf. beim Tragen zu unterstützen. Die zu beliefernde Adresse muss problemlos durch den Lieferanten (mit einem Lieferwagen, Transporter/Kleintransporter, PKW mit Anhänger und Sackkarre, Transportrollen) erreichbar sein. Ist dies nicht der Fall, wird die Anlieferung mit Zusatzkosten berechnet. Diese werden dem Mieter zusätzlich in Rechnung gestellt bzw. mit der Kaution verrechnet. Des Weiteren hat der Mieter für eine saubere und ebene Aufstellfläche zu sorgen. Der Mieter verpflichtet sich auch dafür Sorge zu leisten, dass an der angegebenen Lieferadresse der Empfängername identisch ist, mit dem Namen und der Anschrift, welche/r bei der Bestellung vom Mieter angegebenen wurde. Der Empfängername muss eindeutig auf der Klingel und dem Briefkasten erkennbar sein. Der Vermieter übernimmt keine Haftung und Kosten (z.B. Erstattung des Rechnungsbetrages), wenn der Vermieter das Mietobjekt nicht ohne Mehraufwand anliefern konnte, weil der Empfänger an der zu beliefernden Adresse nicht zu ermitteln war. Somit kommt keine Anmietung zum gebuchten Mietzeitraum zustande. Folglich kann auch keine Rückerstattung des Mietpreises erfolgen. Der Mieter muss dafür sorgen, dass der durch Ihn angegebene Empfängername regelkonform angebracht und identisch ist, mit dem Namen auf Klingel und Briefkasten an der Lieferadresse.
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Eine Selbstabholung der Mietobjekte durch den Mieter ist an der Geschäftsanschrift in Hamminkeln-Mehrhoog möglich, bedarf jedoch der vorherigen Absprache mit dem Vermieter. Der Mietpreis bleibt bei einer Selbstabholung unberührt. Eine Mietpreissenkung erfolgt dadurch nicht, es sei denn, der Vermieter bietet es gesondert an, z.B. auf der Webseite oder durch ein Sonderangebot.
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Hat der Mieter die Mietobjekte selbst beim Vermieter abgeholt und es wurde keine Abholung durch den Vermieter vereinbart, so ist er verpflichtet, die Mietobjekte spätestens zum vereinbarten Ort und zur vereinbarten Uhrzeit, gemäß Mietvertrag, zurückzubringen. Dabei muss sich der Mieter an die vom Vermieter vorgegebenen Uhrzeiten und Öffnungszeiten richten. Eine Rückgabe der Mietsache am Folgetag des letzten Leihtages ist vormittags nur durch vorherige Absprache mit dem Vermieter möglich.
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Wurde die Abholung durch den Vermieter vereinbart, sind die Mietobjekte dem Vermieter am vereinbarten Ort des Mieters zur vereinbarten Uhrzeit transportfertig bereitzustellen. Die Abholung erfolgt in der Regel am letzten Miettag abends oder spätestens am Folgetag des letzten Miettages (unabhängig davon ob der Folgetag ein gesetzlicher Feiertag oder Sonntag ist) gemäß vorheriger Absprache mit dem Vermieter. Auch hier verpflichtet sich der Mieter dem Vermieter beim Tragen der Mietobjekte zu unterstützen. Sollten die Mietobjekte nicht abgebaut sein, so kann der Vermieter dem Mieter die Abbaukosten, je nach Zeitaufwand, in Rechnung stellen.
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Werden die Mietobjekte vom Mieter nicht termingerecht übergeben, verlängert sich das Mietverhältnis dadurch nicht automatisch. Im Falle einer verspäteten Rückgabe kann der Vermieter pro Tag, um den sich die Rückgabe verspätet, eine Entschädigung (gemäß § 546 BGB) in Höhe des vereinbarten Tagesmietpreises vom Mieter verlangen.
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Adresse für Abholung und Rückgabe (je nach Absprache mit dem Vermieter): Geschäftssitz Just Rent – All for Partys & Events Dominic Jonovic, Kiefernweg 1 in 46499 Hamminkeln. Über den Ort der Abholung und Rückgabe entscheidet immer der Vermieter. In der Regel wird dem Mieter aber entgegengekommen.
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Bei Rückgabe werden die Mietobjekte durch den Vermieter kontrolliert. Sollten die Mietobjekte beschädigt, nass, stark verschmutzt, verschimmelt, nicht vollständig sein oder sonstige Mängel aufweisen, so wird die Kaution gänzlich oder zum Teil einbehalten, je nach Höhe des Schadens/Mangels (siehe 6.5.3). Darüber hinaus anfallende Kosten, z.B. für Reinigung, Ersatz, Schadensersatz, etc. werden dem Mieter zusätzlich in Rechnung gestellt.
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Die Mietzeit beginnt gemäß der vereinbarten Zeiten im Mietvertrag. Abweichende Uhrzeiten können und müssen mit dem Vermieter vorher ausgemacht werden.
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Eigentumsvorbehalt
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Die gemieteten Objekte bleiben auch nach der Bezahlung unveräußerliches Eigentum des Vermieters. Dem Mieter wird nur ein Nutzungsrecht für den im Vertrag vereinbarten Zeitraum gewährt. Da es sich bei dem Mietvertrag nicht um einen Warenverkauf im Fernabsatz handelt, sondern um Angebote und Leistungen, die auf die speziellen Bedürfnisse des Mieters erstellt wurden, findet das Widerrufsrecht laut BGB keine Anwendung.
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Die Mietobjekte dürfen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht weitervermietet oder an Dritte zum Gebrauch überlassen werden. Des Weiteren ist die Abtretung oder Übertragung der Rechte aus dem Mietvertrag durch den Mieter auf andere Dritte ebenfalls ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht möglich.
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Pflichten des Mieters, Reinigung/Trocknung, Mietbedingungen, All-in-One-Paket
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Der Mieter ist verpflichtet, mit den Mietobjekten pfleglich und sorgfältig umzugehen, sowie vor Beschädigungen zu schützen und die Mietobjekte so zu benutzen und zu behandeln, wie es ein verständiger auf die Werterhaltung bedachter Eigentümer tun würde.
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Der Mieter ist verpflichtet auf seine Kosten die Mietobjekte bei Wetterbedingungen, wie z.B. Regen, Hagel, Überschwemmungen, Sturm, Schneefall, etc. und bei Besorgnis der Beschädigung durch Vandalismus entsprechend zu sichern (z.B. durch Abstellen der Mietobjekte in einem gesicherten Gebäude). Bei Regen müssen die Mietobjekte sofort vom Stromkreis getrennt und abgedeckt werden, sodass sich insbesondere elektronische Geräte im Trockenen befinden.
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Der Mieter sorgt für eine ebene und saubere Aufstellfläche für die Mietobjekte. Die Aufstellfläche muss eben und standsicher sein
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Der Mieter verpflichtet sich die Mietobjekte während des gesamten Betriebs durch geeignete, erwachsene (volljährige) Personen zu beaufsichtigen. Bei der Vermietung von Mietobjekten übernimmt der Mieter die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und hat für eine ständige Beaufsichtigung durch eine erwachsene Person, die das 18. Lebensjahr erreicht hat, zu sorgen.
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Der Mieter verpflichtet sich die Mietobjekte im vereinbarten Zustand zurückzugeben. Die Mietobjekte dürfen lediglich mit klarem Wasser gereinigt werden. Handelsübliche oder chemische Reinigungsmittel dürfen nicht verwendet werden. Sollte der Mieter kein All-in-One-Paket gebucht haben und eine Reinigung nicht ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart sein, so muss der Mieter die Reinigung durchführen. Sollte der Mieter die Reinigung nicht durchgeführt haben, wird dem Mieter eine entsprechende Reinigungspauschale von der Kaution berechnet. Eine komplette, fachgerechte Endreinigung wird durch den Vermieter durchgeführt.
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All-in-One-Paket
Das All-in-One-Paket ist ein vom Vermieter angebotener Service, welcher den Auf-und Abbau, sowie die Endreinigung der Mietobjekte beinhaltet. Die Lieferkosten sind im All-in-One-Paket bis zu einer Entfernung von 20 km vom Firmensitz bis zur Lieferadresse gem. Mietvertrag enthalten. Ab dem 21km fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 0,40€/km an.
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Nutzungsbedingungen
Bei der Nutzung der Mietobjekte sind folgende Nutzungsbedingungen zu beachten:
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Maßgeblich für die Benutzung der Mietobjekte sind die Betriebs- und Sicherheitshinweise in der Bedienungsanleitung, die den Mietobjekten beigefügt sind und auch auf den Mietobjekten angebracht sind.
Die Mietobjekte sind gemäß der Aufbauanleitung in der Bedienungsanleitung auf- und abzubauen. Die Betriebshinweise und die Aufbauanleitung der Bedienungsanleitung aller Mietobjekte sind Bestandteile dieses Mietvertrags. Der Mieter muss geeignetes volljähriges Aufsichtspersonal (siehe Betriebshinweise) stellen, welches die Benutzung ständig und verantwortungsbewusst überwacht..
Alle Betriebs- und Sicherheitshinweise, sowie Bedienungsanleitungen stehen nochmal auf der Webseite zur Verfügung, auch als Download.
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Die Mietobjekte sind in sicherer Entfernung von Feuer, Wasser, Wänden und anderen Gegenständen zu benutzen. Des Weiteren dürfen die Mietobjekte nicht bei schlechten/extremen Wetterbedingungen, wie Regen und starker Wind (Ab Windstärke 5 - 29-38 Km/h) aufgebaut und genutzt werden.
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Der Mieter muss die Inbetriebnahme-Möglichkeit sicherstellen, d.h. er sorgt für einen geeigneten Untergrund, keine Behinderungen und für ausreichend Strom. Der Mieter stellt einen Stromanschluss mit 230V (normale Haushaltssteckdose) zur Verfügung und übernimmt die Stromkosten. Der Stromanschluss sollte ordnungsgemäß funktionieren und frei von Störungen sein. Eine elektronische Überbrückung bzw. eine Abisolation von elektrischen Bauteilen ist nicht gestattet.
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Während des gesamten Betriebes dürfen die Mietobjekte nur unter Aufsicht einer eingewiesenen volljährigen Person betrieben und genutzt werden.
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Die Aufsichtsperson hat darauf zu achten, dass: - die Warn- und Sicherheitshinweise der Mietobjekte eingehalten werden.
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An den Mietobjekten dürfen keine technischen Veränderungen vorgenommen werden.
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Optische Änderungen an den Mietobjekten, wie z.B. Beschriften, Bemalen, Bekleben, Anbringen von Klebefolien, Lackierungen etc. sind ebenfalls verboten. Dies führt zu zusätzlichen Kosten für den Mieter.
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Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.
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Für den Betrieb der Mietobjekte dürfen ausschließlich nur die vom Vermieter mitgelieferten Gegenstände zu verwenden. Vom Mieter eigene verwendete Objekte/Gegenstände für den Betrieb der Mietobjekte werden nicht empfohlen und erfolgt immer auf eigene Gefahr und Haftung des Mieters. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für daraus resultierende Schäden jeglicher Art. Weitere Nutzungsbedingungen sind in den Sicherheitshinweisen und Bedienungsanleitungen zu beachten.
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Haftung Mieter
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Der Mieter haftet für alle Personen- und Sachschäden, die mit dem Gebrauch der Mietobjekte entstehen, uneingeschränkt.
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Der Mieter haftet für alle Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Behandlung oder übermäßiger Beanspruchung am Mietobjekt entstehen. In gleichem Umfang haftet der Mieter auch für Schäden ohne eigenes Verschulden, die z.B. durch Familienangehörige, Freunde, Helfer oder sonstige Dritte verursacht wurden. Dies gilt auch dann, wenn sich die Person, die einen Schaden verursacht hat, nicht feststellen lassen kann oder die Identität des Schadenverursachers nicht geklärt werden kann.
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Wird ein Mietobjekt oder Teile davon während der Mietzeit beschädigt oder verschmutzt, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Spätere Reklamationen und Angaben von Schäden nach Rückgabe der Mietobjekte werden nicht anerkannt und gehen zu Lasten des Mieters.
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Der Mieter haftet auch für alle Folgeschäden, die infolge eines vom Mieter verursachten Schadens entstehen und verpflichtet sich, dem Vermieter auch alle Folgeschäden zu ersetzen, insbesondere den Mietausfall, wenn das Mietobjekt z.B. durch Beschädigung, Diebstahl, Unterschlagung, verspätete Rückgabe, etc. nicht oder nicht rechtzeitig weitervermietet oder nicht durch den Vermieter für eigene Zwecke genutzt werden kann, die Reparatur-, Reinigungs- und Wiederbeschaffungskosten, sowie die Mietausfallkosten, die durch den Verlust entstehen. Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Mieter.
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Wird bei der Rückgabe des Mietobjekts ein Schaden festgestellt, so wird die Verursachung des Schadens und die Haftung für den Schaden des Mieters gemäß vorstehender Regelung vermutet, es sei denn, der Mieter weist nach, dass der Schaden bereits bei der Übernahme des gemieteten Artikels vorhanden war. Sollte ein Schaden bereits bei der Übernahme vorhanden sein, so ist der Mieter verpflichtet den Vermieter unverzüglich zu kontaktieren und darüber zu informieren. Spätere Reklamationen und Angaben von Schäden werden nicht anerkannt und gehen zu Lasten des Mieters. Sollte ein Schaden bereits bei der Übergabe bzw. vor der Nutzung festgestellt worden sein, muss der Vermieter unverzüglich informiert werden und die Mietobjekte dürfen auf keinen Fall vom Mieter genutzt werden.
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Mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Befriedigung sämtlicher Schadensersatzansprüche des Vermieters durch den Mieter, tritt der Vermieter alle ihm möglicherweise gegenüber dritten Personen zustehenden Schadensersatzansprüche zum Zwecke der Geltendmachung an den Mieter ab.
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Der Mieter haftet für die kompletten, angemieteten Mietobjekte in Bezug auf Feuer und Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Vandalismus, Fehlbedienung und Diebstahl. Die gemieteten Gegenstände sind nicht versichert. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden.
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Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
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Haftung Vermieter
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Der Vermieter haftet nicht für Schäden und Unfälle des Mieters oder Mitbenutzer.
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Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Mietobjekt vor Beginn der Mietzeit durch eine Beschädigung oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht.
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Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind im Falle einer Nichtleistung ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zurückzuzahlen.
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Der Vermieter übergibt die Mietgegenstände nach bestem Wissen in einsatzbereitem und einwandfreiem Zustand. Sollte sich ein Funktionsmangel herausstellen und für Folgeschäden oder Ausfälle, die durch Nichtstattfinden der Veranstaltung (auch aufgrund schlechter Wetterbedingungen) entstehen, übernimmt der Vermieter hierfür keine Haftung und Schadenersatz.
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Sonstiges / Zusätze
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Der Mieter erkennt sich mit den aufgeführten Bedingungen dieses Vertrages einverstanden.
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Schäden am Mietobjekt werden von der Kaution zu Materialkosten und Reparaturaufwand abgezogen. Ausgenommen sind Schäden an Verschleißteilen.
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Kleinreparaturen: Eigenleistungen des Mieters werden nicht vergütet.
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Es obliegt den Pflichten des Mieters sich über die regionalen Nutzungsbedingungen zu informieren und sich nach den Gesetzen & Regeln zu halten! Die Einhaltung bestehender Rechtsverordnungen und Gesetze ist ausschließlich Sache des Mieters.
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Der Mieter überprüft vor Inbetriebnahme wie und wo er das Mietobjekt einsetzen kann. Bitte lesen Sie dazu ebenfalls unsere Aufbau-/Bedienungsanleitungen.
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Es gilt der vertragsgemäße Gebrauch der gemieteten Mietobjekte bei Selbstbetreuung als vereinbart. Dazu zählen insbesondere die Einhaltung der/des, auf der Webseite und in der mitgelieferten Bedienungsanleitung definierten Altersbegrenzungen, Einsatzbereichen der gemieteten Artikel. Bei Nichteinhaltung verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von netto 500 €.
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Rechtswahl, Gerichtsstand, Sonstiges
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Die Parteien vereinbaren die Geltung von deutschem Recht für ihre gegenseitigen rechtlichen Beziehungen aus diesem Mietvertrag.
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Für den Fall, dass der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien, die Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Entscheidung über Rechtsstreitigkeiten die aufgrund dieses Mietvertrages bzw. Mietverhältnisses entstehen könnten. Zuständig soll dabei das Gericht sein, bei dem der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
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Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen eine zwingende gesetzliche Vorschrift verstößt, tritt an ihre Stelle die entsprechende gesetzliche Regelung. Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit natürlichen Personen, juristischen Personen & Kaufleuten ist Wesel.
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Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist
Impressum:
Just Rent – All for Partys & Events Dominic Jonovic, Kiefernweg 1 in 46499 Hamminkeln
UST-ID-Nr:
Adressen für Abholung & Rückgabe (je nach Absprache mit dem Vermieter): Kiefernweg 1, 46499 Hamminkeln
Kontakt www.justrent-jonovic.de , E-Mail: justrent@jonovic.de , Mobil: +49 151/ 52439388 (Whats-App)